Bevor man im RZVH züchten darf, sind eine Menge Voraussetzungen zu erfüllen.
Folgende Hürden haben wir genommen:
- an einer Nachzuchtbeurteilung teilgenommen,
- eine Jugendbeurteilung bestanden,
- eine Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden,
- mind. 1 Ausstellung mit Benotung sehr gut
- eine Röntgenuntersuchung auf HD Freiheit ( Hüftdysplasie) überstanden,
- eine Augenuntersuchung auf Freiheit von erblichen Augenkrankheiten durchgeführt,
- eine Züchterschulung absolviert,
- einen genehmigten und geschützen Zwingerschutz,
- eine Abnahme der zukünftigen Zwingerstätte bestanden,
- eine genehmigte Deckrüdenauswahl durch den Zuchtwart
.... und dürfen nun nach dem RZVH Rassestandard züchten.